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   LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 1094/13   

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LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 1094/13 (https://dejure.org/2015,26899)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.03.2015 - 17 Sa 1094/13 (https://dejure.org/2015,26899)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. März 2015 - 17 Sa 1094/13 (https://dejure.org/2015,26899)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Nutzung des Internet (hier: Aufruf pornografischer Seiten während der Arbeitszeit)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Internetnutzung während der Arbeitszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung; private Nutzung Internet

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1 ; BGB § 626 Abs. 2
    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unerlaubter privater Internetnutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (32)

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 1094/13
    Solange er die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, läuft die Ausschlussfrist nicht an (BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 49; BAG 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 46) .

    Die im Fall der Verdachtskündigung erforderliche Anhörung des Arbeitnehmers hat hierbei dann allerdings innerhalb einer kurzen Frist zu erfolgen, die im Allgemeinen und ohne dass besondere Umstände vorlägen nicht mehr als eine Woche betragen darf (BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - a.a.O.; BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - AP SGB IX § 91 Nr. 6) .

    Dabei steht dem Kündigenden ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - a.a.O.; BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - a.a.O.) .

    Wenn der Kündigungsberechtigte neue Tatsachen erfahren oder neue Beweismittel erlangt hat und nunmehr einen - neuen - ausreichenden Erkenntnisstand für eine Kündigung zu haben glaubt, kann er dies zum Anlass für den Ausspruch einer - neuen oder ggf. erstmaligen - Kündigung nehmen (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 -AP BGB § 626 Nr. 241; BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - a.a.O.; BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - a.a.O.) .

    Die Frist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt damit neu zu laufen, wenn der Arbeitgeber eine neue, den Verdacht der Tatbegehung verstärkende Tatsache zum Anlass für eine Kündigung nimmt (BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - a.a.O.) .

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 1094/13
    Ohne die umfassende Kenntnis des Kündigungsberechtigten vom Kündigungssachverhalt kann sein Kündigungsrecht nicht verwirken (BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 25/07 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 45; BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 44) .

    Dabei steht dem Kündigenden ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - a.a.O.; BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - a.a.O.) .

    Wenn der Kündigungsberechtigte neue Tatsachen erfahren oder neue Beweismittel erlangt hat und nunmehr einen - neuen - ausreichenden Erkenntnisstand für eine Kündigung zu haben glaubt, kann er dies zum Anlass für den Ausspruch einer - neuen oder ggf. erstmaligen - Kündigung nehmen (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 -AP BGB § 626 Nr. 241; BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - a.a.O.; BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - a.a.O.) .

    Bei einer Verdachtskündigung kann hierbei jedem Ereignis eine die Vertragsstörung intensivierende Wirkung zukommen, dass die Gewissheit, der Vertragspartner könne die Pflichtverletzung begangen haben, erhöht (BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - a.a.O.) .

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 1094/13
    - die private Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internets oder anderer Arbeitsmittel während der Arbeitszeit, weil der Arbeitnehmer während des Surfens im Internet oder einer intensiven Betrachtung von Videofilmen oder -spielen zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt und dadurch seiner Arbeitspflicht nicht nachkommt und sie verletzt (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57; BAG 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 192).

    Ausreichend ist grundsätzlich vielmehr die Darstellung, dass sich der Arbeitnehmer Zeiten, die er verbotswidrig ohne Kenntnis des Arbeitgebers am Arbeitsplatz mit privaten Dingen verbracht hat, als Arbeitszeit hat bezahlen lassen, soweit keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Arbeitnehmer nicht in ausreichendem Umfang Arbeiten zugewiesen wurden (BAG 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - a.a.O.) .

    Allein die Befassung mit pornografischen Darstellungen kann die Gefahr einer Rückverfolgung an den Nutzer mit sich bringen und dabei den Eindruck erwecken, die Beklagte befasse sich anstelle ihrer unternehmerischen Aufgaben mit Pornografie (vgl. BAG 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - a.a. O.).

    c) Der Umstand, dass die ordentliche Kündigung - wie vom Arbeitsgericht unbeanstandet festgestellt - tarifvertraglich ausgeschlossen ist, ist im Rahmen der Interessenabwägung bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung weder zusätzlich zugunsten des Arbeitnehmers (BAG 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202) noch zusätzlich zu dessen Lasten (BAG 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228) zu berücksichtigen; dies schon, um Wertungswidersprüche gegenüber vergleichbaren ordentlich kündbaren Arbeitnehmern zu vermeiden.

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 1094/13
    Dies gilt nur solange, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine weitere umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts und der notwendigen Beweismittel verschaffen sollen (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3) .

    Für Ermittlungen besteht dann kein Anlass mehr, wenn der Sachverhalt bereits geklärt oder vom Gekündigten sogar zugestanden worden ist (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - a.a.O.); BAG 2. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63) .

    Die Frist des § 626 Abs. 2 BGB soll den Arbeitgeber weder zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben, noch ihn veranlassen, ohne genügende Prüfung des Sachverhalts oder vorhandene Beweismittel voreilig zu kündigen (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - a.a.O) .

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 1094/13
    - die private Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internets oder anderer Arbeitsmittel während der Arbeitszeit, weil der Arbeitnehmer während des Surfens im Internet oder einer intensiven Betrachtung von Videofilmen oder -spielen zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt und dadurch seiner Arbeitspflicht nicht nachkommt und sie verletzt (BAG 31. Mai 2007 - 2 AZR 200/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 57; BAG 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202; BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - AP BGB § 626 Nr. 192).

    Der Arbeitnehmer kann ferner auch nicht damit rechnen, der Arbeitgeber sei, selbst wenn er prinzipiell eine private Nutzung des Internets duldet, damit einverstanden, dass er sich umfangreiche pornografische Dateien aus dem Internet herunterlädt (BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - a.a.O.).

    Eine Abmahnung ist entbehrlich, da ein Arbeitnehmer grundsätzlich nicht darauf vertrauen kann, der Arbeitgeber dulde die Privatnutzung des zu dienstlichen Zwecken gestellten Internets während der Arbeitszeit im festgestellten Umfang zum Herunterladen pornografischer Dateien (BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - a.a.O.) .

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 1094/13
    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 i.V.m. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst die erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - NZA 2015, 294; BAG 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - AP BGB § 626 Nr. 239; BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 13) .

    In dem vom BAG entschiedenen Fall lag allerdings keine Privatnutzung während der Arbeitszeit vor, wobei im Übrigen auch in derartigen Situationen das BAG davon ausgeht, dass dem Arbeitnehmer die Vertragswidrigkeit seines Verhaltens klar ist (BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - a.a.O.) .

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 1094/13
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - NZA 2015, 353; BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - NZA 2014, 1258; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 53; BAG 26. September 2013 - 2 AZR 741/12 - AP BGB § 626 Nr. 246) .

    Ferner kann nach gefestigter Rspr. des BAG nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern auch schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen arbeitsvertraglichen Verfehlung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 -a.a.O.).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 1094/13
    Die im Fall der Verdachtskündigung erforderliche Anhörung des Arbeitnehmers hat hierbei dann allerdings innerhalb einer kurzen Frist zu erfolgen, die im Allgemeinen und ohne dass besondere Umstände vorlägen nicht mehr als eine Woche betragen darf (BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - a.a.O.; BAG 2. März 2006 - 2 AZR 46/05 - AP SGB IX § 91 Nr. 6) .
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 1094/13
    Für Ermittlungen besteht dann kein Anlass mehr, wenn der Sachverhalt bereits geklärt oder vom Gekündigten sogar zugestanden worden ist (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 333/06 - a.a.O.); BAG 2. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63) .
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 17 Sa 1094/13
    Diese Frist ist bei Kenntnisstand der Beklagte am 5. Februar 2013 vorliegend eingehalten, wobei im Übrigen eine Verschiebung der ursprünglich bereits für den 11. Februar 2013 beabsichtigten Anhörung aufgrund der eingetretenen Arbeitsunfähigkeit des Klägers grundsätzlich einen hinreichenden Umstand für ein Hinausschieben des Fristbeginns darstellen würde (BAG 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 54) .
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 102/12

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen -

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11

    Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

  • BAG, 19.02.2009 - 2 AZR 603/07

    Abmahnung - Warnfunktion

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 25/07

    Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2019 - 5 Sa 246/18

    Wirksamkeit Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit

    Das ist schon aus Gründen der Betriebsdisziplin (vgl. dazu BAG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 2 AZR 36/03 - Rn. 23, juris = NZA 2004, 486; BAG, Urteil vom 04. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - Rn. 26 = NJW 1998, 554; LAG Hessen, Urteil vom 30. März 2015 - 17 Sa 1094/13 - Rn. 57, juris) ausgeschlossen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 TaBV 8/16

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und

    Eine exzessive Privatnutzung des Internets liegt vor, wenn sie etwa einen Arbeitstag innerhalb einer Arbeitswoche in Anspruch nimmt (LAG Hessen, Urteil vom 30. März 2015 - 17 Sa 1094/13 - Rn. 34, juris = ZD 2016, 389).
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